Begleiteter Umgang

Bezeichnung / Angebot / Zielgruppe

Leistungsangebot nach § 18.3 SGB VIII

Mit „Begleitetem Umgang“ unterstützen und fördern wir den Kontakt eines sich bei unserem Träger in einer stationären Leistung befindlichen Kindes mit seinen wichtigen Bezugspersonen, die nicht mit ihm zusammenleben, dem anderen Elternteil, einem oder mehreren Geschwistern oder z. B. den Großeltern.
Die Umgänge finden nach individuellen Absprachen und Erfordernissen in trägereigenen Räumen, den Elternwohnungen oder an anderen Orten statt.
Ziel ist es u.a. hier, durch Beratung, Vermittlung, Begleitung aber auch Kontrolle Kontakt-und Beziehungsabbrüche zwischen dem Kind und wichtigen Personen zu vermeiden bzw. wiederherzustellen

Aufgaben- und Zielstellung

  • Die Beteiligten für die Lage und Situation zu sensibilisieren
  • mit den Eltern daran zu arbeiten, Eltern- und Paarebene unterscheiden zu können
  • gemeinsam eine für den jungen Menschen förderliche und tragfähige Vereinbarung zu erarbeiten
  • die Beteiligten ggf. zu motivieren, weitere Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen

Beziehungsneutralität und Allparteilichkeit ist für uns Fachkräfte Grundbedingung unseres Handelns.
Es gilt allen Beteiligten zu vermitteln, dass wir unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen respektieren und bereit sind, diese unvoreingenommen nachzuvollziehen, um dann in einem Konsensverfahren eine für alle Beteiligten konstruktive Lösung zu erreichen.

Sie können hier Kontakt zu den Koordinatorin für den Begleiteten Umgang aufnehmen.